pulst unternehmensberatung
  Transfergesellschaft
 

Die Transfergesellschaft nach § 216b SGB III stellt eine eigenständige Organisationseinheit dar. Die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter verlassen ihr altes Unternehmen mit einem Aufhebungsvertrag und wechseln freiwillig für maximal 12 Monate in die Transfergesellschaft. Die Arbeitsagentur zahlt für die betroffenen Mitarbeiter Kurzarbeitergeld (KuG). Die abgebende Firma trägt die Sozialversicherungsbeiträge, zahlt Urlaubs- und Weihnachtsentgelt sowie eventuell eine Aufzahlung auf das KuG. Ferner trägt sie die Sachkosten und die Beratungskosten innerhalb der Transfergesellschaft.

Alle Aktivitäten innerhalb der Transfergesellschaft sind darauf ausgerichtet, die Mitarbeiter möglichst schnell in ein neues Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt zu bringen oder eine Existenzgründung beratend zu unterstützen. Auch hier wird häufig Gruppen-Outplacement-Beratung eingesetzt, unterstützt von Vermittlungsaktivitäten. Ferner sind gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen möglich. Viele Mitarbeiter gelangen über Betriebspraktika in ein neues Beschäftigungsverhältnis.

Zur Ausstattung einer Transfergesellschaft gehören eine Büro-Infrastruktur und Arbeitsplätze für die Mitarbeiter. Von hier aus müssen Internet-Recherchen und Telefonate möglich sein. Außerdem sollten stets kompetente Ansprechpartner für auftretende Fragen aller Art anwesend sein.

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